1 – Veranstalter

Die CONPASS und die CONPACT werden veranstaltet von Stefan Neb mit Sitz in der Liongasse 9, D-04177.

Email: contact(a)conpass-event.com

2 – Vertragsschluss / Einbeziehung

2.1.

Bestellungen von Eintrittskarten stellen lediglich ein Angebot auf den Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages dar. Ein solcher kommt erst mit dem Erhalt der E-Mail mit Angaben zu Bezahlbestätigung unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zustande, die der Kartenbesteller (nachfolgend „Besucher“ genannt), nach der Bezahlung erhält. Der Besucher ist mit der Geltung der AGB einverstanden.

2.2.

Der Veranstalter behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Besteller innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung mitgeteilt.

2.3.

Bei Absage der Veranstaltung aufgrund von Verschulden des Veranstalters erstattet der Veranstalter den vollen Ticketbeitrag zurück. Im Fall der Verlegung der Veranstaltung muss die Stornierung durch den Besucher innerhalb von vier Wochen seit Bekanntgabe der Verlegung erfolgen. Die Rückzahlung der Tickets erfolgt in beiden Fällen innerhalb von 90 Tagen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3 – Durchführung

3.1.

Die CONPACT sowie CONPASS (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) findet in der Kürschnergasse 2, A-1210 statt (nachfolgend „Veranstaltungsgelände“ genannt). Diese AGB gelten für das gesamte Veranstaltungsgelände sowie für dessen Zuwegungen auf dem umliegenden Gelände. Veränderungen des Lageplans sind möglich und werden vom Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

3.2.

Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz.

4 – Programm

4.1.

Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen im angekündigten Programm vorzunehmen. Bei unwesentlichen und/oder zumutbaren Änderungen sind Ansprüche des Besuchers ausgeschlossen.

4.2.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass Teile des Programms in Englischer Sprache stattfinden können. Übersetzungen werden in diesem Fall nicht bereitgestellt. Ansprüche von Besuchern, die nicht über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen, sind ausgeschlossen.

4.3.

Bei Verzögerungen im Programmablauf besteht kein Anspruch auf Ersatz. Darüber hinaus können einzelne Programmpunkte in Räumen mit geltenden Maximalkapazitäten stattfinden. Zur Sicherheit der Besucher werden diese vom Sicherheitspersonal eingehalten. Eine Teilnahme an diesen Programmpunkten kann nicht sichergestellt werden.

4.4.

Zur Teilnahme an unserem Programm wird ein gültiges Event-Ticket vorausgesetzt. Dies gilt ebenfalls für die Teilnahme an Wettbewerben auf den Events.

5 – Zutritt

5.1.

Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet, die bei der Einlasskontrolle von dem Besucher gegenüber dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen ist. Das Aufsichtspersonal ist an entsprechender Kleidung zu erkennen.

5.2.

Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 14 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

5.3.

5.3. Zum Altersnachweis ist es notwendig, ein amtlich beglaubigtes Lichtbild-Dokument (beispielsweise: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) im Original mitzuführen und auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorzuzeigen.

5.4.

Der Veranstalter hat das Recht, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist insbesondere aber nicht abschließend gegeben, wenn

  • der Besucher gegen ein bestehendes Hausrecht oder die Hausregeln der Veranstaltung verstößt;
  • der Besucher Gegenstände mit sich führt, die nach Ziffer 7 dieser AGB auf dem Veranstaltungsgelände verboten sind;
  • wenn der Besucher offensichtlich Alkohol oder Drogen konsumiert hat;
  • sich der Besucher gewaltbereit zeigt;
  • eine radikal, sexistische, rassistische, homophobe oder menschenverachtende Gesinnung des Besuchers offen zu Tage tritt;
  • im Rahmen eines besonderen Events der Dresscode nicht eingehalten wird.

Begeht oder versucht ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Diebstahl, sexuelle Nötigung, Körperverletzung etc.) wird er/sie ohne Vorwarnung vom Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

5.5.

Der Zutritt für Hunde – ausgenommen Blindenhunde – und andere (Haus-)Tiere zum Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.

5.6.

Zum Altersnachweis ist es notwendig, ein amtlich beglaubigtes Lichtbild-Dokument (beispielsweise: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) im Original mitzuführen und auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorzuzeigen.

5.7.

Gäste der Veranstaltung erklären sich damit einverstanden, dass Taschen, Kisten, Rucksäcke oder andere Transportgegenstände bei Betreten und Verlassen der Veranstaltung stichprobenartig durchsucht werden. Soweit vorgesehen, sind Taschen, Kisten, Rucksäcke oder andere Transportgegenstände vor dem Betreten der Veranstaltungsräume an die dafür vorgesehenen Stellen (Garderoben etc.) abzugeben.

6 – Audiovisuelle Aufzeichnungen

6.1.

Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen ist auf der Veranstaltung grundsätzlich bis auf Widerruf gestattet, ausgenommen hiervon sind Aufnahmen in WC-Anlagen und Umkleidekabinen ohne vorheriges Wissen des Aufgenommenen sowie Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche, die von dem Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind. In Bezug auf diese Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche ist die Anfertigung jeglicher Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen strikt untersagt. Bei einem Verstoß ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Die Veranstaltungsbesucher akzeptieren, dass die Möglichkeit besteht, dass von ihnen im Rahmen der Veranstaltung Fotografien und/oder Videoaufnahmen entstehen und diese veröffentlicht werden können. Ein Anspruch auf Entgelt dafür besteht nicht, ebenso

besteht kein Einspruchsrecht gegen die Veröffentlichung.

6.2.

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton und Bildtonaufnahmen von Besuchern anzufertigen und diese Aufnahmen in jeder Form zeitlich und örtlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen, vorzuführen, zu senden und/oder auf Bild- oder Tonträgern wiederzugeben. Insbesondere gilt dies zur Berichterstattung über die Veranstaltung und für Werbezwecke für die Veranstaltung und/oder den Veranstalter. Eine Vergütung erhält der Besucher hierfür nicht. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf eine Nutzung von Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen, durch die im Einzelfall ein berechtigtes Interesse des Besuchers verletzt wird.

6.3.

Gekennzeichnete Teile des Programms werden per Live Streaming ins Internet übertragen. Besucher, die an diesen Programmpunkten teilnehmen oder sich in gekennzeichneten Bereichen aufhalten, zeigen sich mit der Übertragung einverstanden.

7 – Verbotene Gegenstände

7.1.

Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden: jede Form von Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände, gefährliche Accessoires, wie insbesondere: echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen); echte Munition; Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.); Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser); Schlagringe, Totschläger, Stahlruten; Würgewaffen (z.B. Nunchakus); Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art); Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Holz; Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw.; Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Bambusschwerter, Lanzen etc.); Pfeile aller Art, unabhängig vom Material; Reitgerten über 1m Länge.

Näheres siehe hier: Sicherheitsregeln

7.2.

Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese an der Garderobe abgegeben werden.

8 – Datenschutz

8.1.

Bei der Bestellung eines Eintrittstickets werden aufgenommene Adressdaten ausschließlich zu Versandzwecken an Dritte weitergegeben.

Näheres siehe hier: Datenschutz

9 – Haftung

9.1.

Der Veranstalter haftet für einen Schaden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang.

9.2.

Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut („Kardinalpflicht“). Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

9.3.

Die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters haften nicht weitergehend als der Veranstalter selbst.

10 – Sonstiges

10.1.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die sich aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen; hierüber wird der Veranstalter den Besucher informieren. In einem solchen Fall steht dem Besucher innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

10.2.

Hat der Besucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.

10.3.

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

10.4.

CONPASS übernimmt keine Haftung für und bietet keine Garantie auf Goodies, Gewinnspiel- oder Turnierpreise, die zur Verfügung gestellt werden. Eine Barablöse ist ausgeschlossen.